Retrofit / Ertüchtigung von Bestandsanlagen
Oft ist ein Retrofit bestehender Anlagen sinnvoller als ein kompletter Neubau. Mitunter kann der Austausch veralteter Komponenten durch neue, zeitgemäße Bauteile die Anlage wieder auf den neuesten Stand der Technik bringen.
Die einmalige Investition in eine moderne und leicht zu bedienende Technik kann ein kostenintensiver Neubau von beispielweise größeren oder zusätzlichen Becken umgangen werden. Die Vorteile der Anlagenertüchtigung sind vielfältig und hängen von vielen individuellen Parametern ab, bei dessen Analyse wir Sie umfassend unterstützen.
Ein Beispiel dafür ist bei konventionellen biologischen Abwasserreinigungslagen mit Nachklärbecken die Nachrüstung mit einer
Ultrafiltrationsanlage
Mithilfe der Membrantechnik kann die Konzentration der Bakterienmasse so erhöht werden, dass ohne zusätzliche Umbaumaßnahmen die Durchsatzleistung der Anlage bis zu 50 % gesteigert wird. Eine Anpassung der vorhandenen Becken oder Behälter ist oft nicht nötig und spart dadurch erhebliche Kosten. Gleichzeitig kann durch die Membrantechnik ein Grundbaustein für zukünftige Anforderungen an beispielweise eine 4. Klärstufe gelegt werden.
Lohnt sich eine Ertüchtigung der Anlage aus ökologischen und ökonomischen Gründen nicht mehr, muss während der Rückbauphase sichergestellt werden, dass kein unbehandeltes Wasser in die Umwelt gelangt. Für diese Fälle bietet sich das
Anmieten einer mobilen Anlage
Weitere Informationen zur Verfahrenstechnik erhalten Sie hier:
containerisierte Umkehrosmose
Basierend auf Ihren Anforderungen an die Anlage und das Wasser kann Ihnen TDL Energie ein umfassendes und maßgeschneidertes Beratungspaket von Wasseranalytik über Pilotierungen bis hin zur Ertüchtigung der Anlage, inkl. Anlagenbetrieb anbieten.
Vorteile der Anlagenertüchtigung
Unsere Leistungen: Konzepte, Bau, Contracting, Betrieb, Service, Ersatzteilbelieferung
Lebensdauerverlängerung, z. B. durch Sicherstellung der Ersatzteilversorgung
Steigerung des Durchsatzvolumens
Steigerung der Ablaufqualität, z. B. zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben
Steigerung der Anlageneffizienz, z. B. durch eine Einsparung von Energiekosten und Betriebsmitteln
Einbettung alter Technik in eine neue Umgebung, z. B. Industrie 4.0
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